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SPD Kappelrodeck-Hornisgrinde - die Sozialdemokraten im Acher-, Lauf- und Sasbachtal

02.12.2017 in Kommunalpolitik von SPD-Landesverband

Heute vor 5 Jahren: Mentrup gewinnt OB-Wahl in Karlsruhe

 

Heute vor fünf Jahren wurde unser Genosse Frank Mentrup zum Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe gewählt. Seitdem hat er viel bewegt - und er hat noch viel vor. Bei den Heimattagen ging es für unsere Landesvorsitzende Leni Breymaier und Frank Mentrup hoch hinaus: eine Runde Riesenrad vor dem Karlsruher Schloss. Einsteigen bitte!

 

09.07.2017 in Kommunalpolitik von SPD-Landesverband

Julian Christ gewinnt Bürgermeisterwahl in Gernsbach

 

Wir gratulieren Julian Christ ganz herzlich zur Wahl als Bürgermeister von Gernsbach.

Der 30-jährige Julian Christ setzte sich bei der Wahl deutlich mit 83,6 Prozent der Stimmen gegen seine vier Mitbewerber*innen durch. Dank geht auch an den bisherigen Bürgermeister Dieter Knittel.

 

23.12.2016 in Kommunalpolitik

Stellungnahme zum Haushalt 2017 der Gemeinde Kappelrodeck

 

                       Stellungnahme zum Haushalt 2017

der Gemeinde Kappelrodeck

Gemeinderatssitzung am 19.12.2016

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,

sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach wie vor gilt der Grundsatz, nur wenn die Kommunen stark sind, wird auch Baden-Württemberg ein starkes Land bleiben. Die Kommune ist das Fundament unseres Gemeinwesens und ist in allen wichtigen Politikfeldern gefragt. Ob Kleinkindbetreuung, Schulentwicklung, Aufnahme von Flüchtlingen oder die Gewährleistung von Sicherheit im öffentlichen Raum – die Kommunen haben viele Herausforderungen zu bewältigen. Hierzu brauchen sie das Land als zuverlässigen Partner an ihrer Seite. Dies bedeutet auch, dass das Land die Kommunen bei der Erledigung dieser vielfältigen Aufgaben nicht alleine lassen darf und insbesondere für eine gute finanzielle Ausstattung der Kommunen sorgen muss. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass sich die Landesregierung das meiste Geld für den Landeshaushalt 2017 von den Kommunen holt, über die sogenannte Vorwegentnahme, die sie nach Jahren der Absenkung zu Gunsten der Kommunen jetzt wieder deutlich zu Lasten der Kommunen erhöht. Die Kommunen sollen jetzt einen Konsolidierungsbeitrag von 250 Mio. Euro pro Jahr erbringen. Damit stehen den Kommunen pro Jahr und Einwohner/in rund 24 Euro weniger zur Verfügung als bislang geplant und dies obwohl das Land derzeit förmlich im Geld schwimmt. Die Haushaltsreserven lagen gar zum Jahresende 2015 bei deutlich über 4 Mrd. Euro. Auch 2016 liegen die Steuereinnahmen um über 1 Mrd. Euro höher als geplant. Trotz alledem sinken die Schlüsselzuweisungen vom Land um 273.000 Euro von 2.087.000 Euro in 2016 auf 1.814.000 Euro.

Da wir in Kappelrodeck ganz besonders auf diese Zuweisungen angewiesen, hat sich unsere Finanzlage keineswegs verbessert, Kürzungen in allen Bereichen waren daher notwendig. Es fehlen uns jegliche Gestaltungsspielräume.

Weitere Gründe hierfür sind, dass bei den Ausgaben die Finanzausgleichsumlage an das Land sich um 161.300 Euro erhöht, auf einen historischen Höchststand für Kappelrodeck, von 1.572.800 Euro. Gleiches gilt für die Kreisumlage, die trotz gleichbleibendem Prozentsatz sich auf 1.925.800 Euro erhöht. Dies bedeutet ein Mehr gegenüber 2016 um 169.400 Euro. Um den Verwaltungshaushalt auszugleichen, führen diese geringeren Einnahmen und die höheren Ausgaben bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen  zu einer Negativzuführung an den Vermögenshaushalt von 243.900 Euro. Wir haben bereits für 2017, viele unserer investiven Vorhaben in die Folgejahre verschoben, Ansätze gekürzt, gänzlich gestrichen, wo dies auch immer möglich war.

Große Sorge bereitet uns die derzeitige Personalfluktuation bei den Beschäftigten in der Verwaltung. Bei der Einbringung des Haushaltes am 21.11.2016, haben sie Herr Hattenbach, dem fehlenden Spielmacher  in der Kämmerei einen beträchtlicher Teil ihrer Ausführungen gewidmet. Sie sind dabei auf die damit verbundenen Belastungen, der mit den notwendigen Arbeiten betrauten Mitarbeiterinnen, eingegangen. Nachdem uns die Kämmererin bereits im April dieses Jahres verlassen hat, können wir das so auch nachvollziehen. Deshalb gilt unser Dank für die Erstellung der Haushaltspläne unter diesen enormen Belastungen, ganz besonders den beiden Mitarbeiterinnen die hierbei die Hauptlast zu tragen hatten. Dies hat leider darüber hinaus, auch Konsequenzen in finanzieller Hinsicht.  Eigentlich sollten wir heute unseren Haushalt für das kommende Jahr nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) der Doppik beschließen.  Der Gemeinderat hat jedoch bereits im Mai dieses Jahres, den ursprünglich im Oktober 2014 gefassten Beschluss , das NKHR 2017 einzuführen, zurück genommen und den Einführungszeitpunkt entsprechend angepasst. Angestrebt wird nun das Jahr 2018 bzw. 2019. Spätestens ab dem Jahr 2020 muss es eingeführt werden. Sollte die offene Stelle nicht in absehbarer Zeit besetzt werden können, ist der angestrebte Einführungszeitraum aus unserer Sicht ebenfalls gefährdet. Diese Verschiebung hat leider darüber hinaus, auch Konsequenzen in finanzieller Hinsicht. Und zwar belastet dies unseren Haushalt mit gut 20.000 Euro. Das Wort Personalfluktuation, wäre nicht gerechtfertigt, wenn  inzwischen nicht 3 weitere Mitarbeiterinnen in der Verwaltung ausgeschieden bzw. gekündigt hätten. Bedingt durch diese Personalwechsel ergeben sich zwangsläufig Überschneidungen, durch mehr oder weniger kurzfristige Doppelbesetzung von Funktionen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Ausgaben für die Personalkosten gegenüber 2016, um 216.000 Euro, das sind 10%, gestiegen sind.  Aber auch neu zu schaffende Stellen sind eine Ursache. So soll das Team in der Bauverwaltung Verstärkung erhalten und eine noch zu errichtende Stelle zur besseren Integration von Flüchtlingen dienen. Mit dem Ziel, die Mitarbeiter der Verwaltung zu entlasten.

Das Ergebnis der Haushaltsberatungen stellt sich wie folgt dar:

                                                             Ansatz 2017                      Ansatz 2016)   

a) Verwaltungshaushalt                        12.541 Mio.Euro               (12.316 Mio.Euro)

b) Zuführung zum Verm. HH                  -0,244 Mio.Euro                 (0,742 Mio Euro)      

c) Vermögenshaushalt                           2.669 Mio.Euro                 (2.047 Mio Euro)

 

Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sind:

Einnahmen ca.:                                                          Ansatz 2017          (Ansatz 2016)

                                                          

Þ Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer               2.995 Mio.Euro     (2.893 Mio.Euro)       

Þ Schlüsselzuweisungen                                           1.814 Mio.Euro     (2.087 Mio.Euro)

Þ Gewerbesteuer                                                      1.250 Mio.Euro     (1.390 Mio.Euro)

Þ Grundsteuer                                                          0,829 Mio.Euro     (0,827 Mio.Euro) 

 

 

Ausgaben ca.:                                                           Ansatz 2017          (Ansatz 2016)

Þ Personalkosten                                                      2.364 Mio.Euro     (2.148 Mio.Euro)

Þ Kreisumlage                                                           1.926 Mio.Euro     (1.756 Mio.Euro)

Þ Finanzausgleich                                                      1.573 Mio.Euro     (1.412 Mio.Euro)

Þ Zuschuss Kindergärten                                            1.156 Mio.Euro     (0,849 Mio.Euro)

 

Um eine unverantwortliche Kreditaufnahme zu vermeiden, müssen aus der Rücklage, die laut Aussage der Verwaltung zum Ende 2016 auf 2.100.000 Euro angewachsen ist, bedingt durch vermiedene Kreditaufnahmen in 2015 und 2016, 1.600.000 Euro entnommen werden. Die dann noch vorhandenen 500.000 Euro sind damit mehr als ausreichend für die gesetzliche Mindestrücklage.

Wer investiert macht unter Umständen Schulden. Aber kein solider wirtschaftlicher Unternehmer wird allein auf Schulden schauen. Er wird vielmehr gegenüberstellen welche neuen wirtschaftlichen Werte geschaffen werden. Bei der geplanten Sanierung des Rathauses in 2019/2020 haben wir uns als SPD die Frage  gestellt, welchen Mehrwert wir hiermit schaffen? Und kommen zu dem Schluss, dass die geplante Summe, von brutto 2.500.000 Euro ohne Planungskosten,  abzüglich den Zuschüssen von 900.000 Euro, dass wenn wir nicht gerade einen Umwelt-Preis für Kappelrodeck anstreben, sich diese Summe über viele Jahre nicht amortisieren wird. Ohne eine Mitnahme der Bürgerinnen und Bürger bei dieser Sanierung, halten wir eine Realisierung für schwer vorstellbar.  Insbesondere im Hinblick auf die, in den zurückliegenden Jahren verschobenen Investitionen in die Infrastruktur.

Um unsere Einnahmesituation zu verbessern, wäre die Erhöhung der Grund- bzw. Gewerbesteuer eine Alternative. Würde den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen die sich in den letzten Jahren bei uns niedergelassen haben, mit der Hoffnung auf moderate Hebesätze nicht gerecht werden.  Die Hebesätze für Gemeindesteuern sind entscheidend für die Standortwahl möglicher Gewerbeansiedlungen und müssen im Kontext mit den uns umgebenden Kommunen gesehen werden. 

Immer wieder haben wir in unseren Haushaltsreden der vergangen Jahre darauf hingewiesen, die Stelle eines Schulsozialarbeiters zu schaffen. Dass dieses Thema bei den Beratungen in diesem Jahr nicht einmal mehr von der Verwaltung in Erwägung gezogen wurde, halten wir für einen Fehler. Und dies obwohl von Schule und Elternbeirat  in einem offenen Brief, mit Fakten unterlegt, darum gebeten wurde sich diesem Thema anzunehmen, mit dem Ziel gute Lösungen für Schülerinnen und Schüler zu finden.

Es ist wichtig Flüchtlingen das Ankommen in der Gesellschaft zu ermöglichen und sie als einen gleichwertigen Teil der Gesellschaft anzuerkennen. Dabei leistet in Kappelrodeck, ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement bereits einen wesentlichen Beitrag. Obwohl eigentlich der Kreis für die Betreuung der Flüchtlinge in den kommunalen Anschlussunterbringungen zuständig ist. Derzeit hat die Gemeinde, im vorauseilenden Gehorsam, zunächst eine Stelle als „Behörden-Ratgeberin“ in der Verwaltung geschaffen.  Die Stelle selbst ist eine geringfügige Beschäftigung und befristet. Im Verwaltungshaushalt sind für den Integrationsbeauftragten, Kosten von 26.900 Euro eingestellt, wovon 15.000 Euro aus Landesmitteln finanziert werden Diese werden vom Bund, zunächst von 2016 bis 2018, mit je 2 Mrd. Euro jährlich den Ländern zur Verfügung gestellt werden.

Erlauben sie mir noch eine persönliche Bemerkung, was den Zuzug von Flüchtlingen betrifft. Die Probleme die damit verbunden sind sollt man nicht schönreden, aber auch nicht skandalisieren. Denn bisher muss noch kein Bürger sein Wohnzimmer teilen. Willkommenskultur ist ein Zeichen von Stärke und Freiheit. Der wöchentliche „Hilferuf“ der Verwaltung nach Wohnraum für Flüchtlinge wird von uns unterstützt, denn die Aufstellung von Containern ist keine Alternative, schon gar nicht im Hinblick auf eine Integration. Für den möglichen Erwerb einer adäquaten Immobilie sind 500.000 Euro im Investitionsplan vorgesehen.

Die in den nunmehr mehr als zehn Jahren erarbeitenden Impulse für den Wohnstandort Kappelrodeck waren zweifelsfrei richtig und wichtig. Neben dem noch zu schließenden Potential an Baulücken muss dieser Prozess, mit allen verfügbaren Möglichkeiten, weitergehen. Mit der angedachten Verlegung der Tennisplätze ins Sportzentrum „Rodeck-Stadion“ wird der Weg frei das Gelände am Heidenhof zu erschließen.

Die Schaffung von Wohnraum bedingt auch, dass der Blick auf die wohnungsbezogene Infrastruktur nicht verloren geht. Dazu gehören insbesondere die Kindergärten und das Schulangebot. Deren uneingeschränkten Erhalt und Ausbau für uns als SPD oberste Priorität haben. Diese Kosten nicht wenig Geld, trotzdem und hier wiederhole ich mich gerne, dass dies wichtige Investitionen in die Zukunft und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind.

Bei den vorgesehen Investitionen für den Breitbandausbau, sind  1.800.000 Euro für die Jahre 2017 bis 2020 veranschlagt. Bis zum Endausbau,  bei einer Komplettversorgung von Kappelrodeck kann der Aufwand 8.000.000 bis 10.000.000 Euro schätzungsweise betragen. Die Fördergelder hierfür sollen 50 % der Gesamtkosten umfassen.  Niemand kann derzeit sagen, wie groß das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einem schnellen Internet, insbesondere im privaten Bereich ist. Die Anschlusskosten und die monatlichen Gebühren sind sicher mit ausschlaggebend. Sollte das Ganze sich entwickeln, wie ehemals beim Kabelfernsehen, können wir uns nicht vorstellen, dass eine wirtschaftlich Darstellung möglich sein wird.

Wir danken allen Mitarbeitern der Gemeinde für ihren engagierten Einsatz die den Betrieb „Gemeinde Kappelrodeck“ gestalten und am Laufen halten. Unser besonderer Dank gilt den Damen der Kämmerei für die Erstellung des Haushaltplanes, unter nicht ganz einfachen Bedingungen. Unser Dank gilt auch den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates für die Zusammenarbeit.

Am Ende ein Zitat von Manfred Rommel:

Das Wunschdenken hat nicht nur die Köpfe verwirrt, sondern auch in unseren Budget  tiefe Spuren hinterlassen. 

Wir werden dem Haushalt in der vorgelegten Form zustimmen.

Kappelrodeck, 19.12.2016

Für die Gemeinderäte der SPD

 

Werner Mandat

 

27.07.2016 in Kommunalpolitik

Gemeinderatssitzung am 25.07.2016 in Kappelrodeck - Änderung der Geschäftsordnung

 

Die Diskussion in genannter Gemeinderatssitzung veranlasst die Fraktion der SPD einige Ergänzungen zu veröffentlichen, da der eine oder andere Sachverhalt bei der Berichterstattung durch die regionalen Medien nicht ausführlich genug dargestellt werden konnte.

Stellungnahme der SPD Fraktion zu TOP 6 – Aktualisierung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Kappelrodeck

Bei der Begründung für den Beschlussvorschlag durch die Verwaltung, die Geschäftsordnung des Gemeinderates zu ändern, wird von dieser darauf verwiesen, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom 11.01.2016 die Mindeststärke einer Fraktion wieder auf drei Gemeinderäte festzusetzen, in diesem Zusammenhang erfolgen soll.

Hierzu muss ausdrücklich festgestellt werden, dass dies nicht stimmt. Die Christlich-Demokratische-Union hat in Ihrem schriftlichen Antrag, ausdrücklich darum  gebeten, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25. Januar 2016 diese Änderung beschließen möge.

Im Übrigen legt die Gemeindeordnung in § 34 Abs.1 fest: Auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen.

Also spätestens in der Sitzung im Monat Februar hätte dies geschehen müssen. Nun holt die Verwaltung diesen Antrag nach 6 Monaten aus der Schublade. Just zu einem Zeitpunkt, wo der Beschluss zur neuen Gemeindeordnung gefasst werden soll, ohne rechtzeitig über den Antrag der CDU durch den Gemeinderat separat abstimmen zu lassen. Insofern stellt dies aus unserer Sicht ein eindeutiger Verstoß gegen die Gemeindeordnung dar.

Herr Vogel, soeben haben sie als Sprecher der Fraktion der CDU erklärt; „ es tue ihnen leid für die bisherige Fraktion der SPD“. Dazu kann ich ihnen nur sagen, für uns ist nur die CDU-Fraktion als Auslöser für diese Änderung erkennbar. Letztlich hätten sie den Antrag nicht stellen dürfen wenn es ihnen heute leid tut. Deshalb werden sie wohl nicht glauben, dass wir ihr Bedauern für echt halten.

Der Anlass für diesen Antrag, so die CDU-Fraktion sei, eine Verkomplizierung der Verwaltungsabläufe. Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar. Sondern diese Novellierung ist allenfalls eine geringfügige Verbesserung der Minderheitenrechte zur Förderung der Demokratie. Eine wehrhafte Demokratie wie sie unser Gemeinderat darstellt, sollte dies aushalten. Denn letztlich entscheiden über Verhandlungsgegenstände nach wie vor Mehrheiten und nicht Minderheiten.

Wesentliche Änderungen nach der neuen Gemeindeordnung sind:

  1. Eine Fraktion kann verlangen, dass ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen ist
  2. Sachanträge außerhalb der Tagesordnung werden nur behandelt wenn sie vom Bürgermeister übernommen und auf die Tagesordnung gesetzt werden oder wenn sie von einer Fraktion oder einem Sechstel der Mitglieder unterzeichnet sind

 

Im November 2014 hat der Gemeinderat einstimmig den Beschluss gefasst, die zur Bildung einer Fraktion notwendige Zahl auf zwei zu reduzieren. Dies geschah auf Antrag der Gemeinde und nicht auf Antrag der zwei SPD-Mitglieder des Gemeinderates. Wir haben uns damals nicht zum Bittsteller gemacht und werden es auch heute nicht tun. Aus unserer Sicht spricht heute, aus Gründen der Fairness nichts dafür, daran etwas zu ändern. Selbst jetzt nicht, wo der Begriff Fraktion eine kleine Aufwertung erfährt, denn wie bereits erwähnt ist dies vom Gesetzgeber gewollt. Die Frage ist: wie weit kommen wir in einer Demokratie, wenn je nach Gusto, die einmal getroffenen Gesetze, Vereinbarungen etc. bei solch geringfügigen Ergänzungen geändert würden? Wollen wir mehr oder weniger Demokratie?

Die Begründung der Fraktion der Christlich-Demokratischen Union, dass hier eine Bevorteilung einer 2-Mitglieder Fraktion stattfindet, läuft schon deshalb ins Leere, weil die Bildung von Fraktionen mit 2 Mitgliedern, Land auf Land ab, durchaus üblich ist. Dafür gibt es zahllose Beispiele. Nehmen wir nur die Stadt Tübingen, die einen 40-köpfigen Gemeinderat hat. Auch diese hat in ihrer Gemeindeordnung in § 2 Abs.1 geregelt, dass eine Fraktion aus mindestens 2 Stadträtinnen bzw. Stadträten besteht. Hier wäre für eine sogenannte fraktionsübergreifende Initiative, ein Sechstel, also 7 Ratsmitglieder notwendig und dies bei einer tatsächlichen Fraktionsstärke von 2. Wie bescheiden wirkt dabei das Verhältnis in Kappelrodeck von mindestens 3 Mitgliedern zu tatsächlich 2 Mitgliedern, wenn dort ein Unterschied von 5 Mitgliedern besteht. Und sind wir doch realistisch, nur die Mitglieder der SPD ohne Fraktionsstatus, bräuchten zur einer Initiative, fraktionsübergreifend Partner. Ist dies vielleicht gerade so von den Antragstellern so gewollt? CDU und FWV sind jeweils so stark, dass eine fraktionsübergreifende Initiative nur theoretische Wahrscheinlichkeit ist.  Außerdem kann ich in meinen gut 18 Jahren als Gemeinderat, mich an keine fraktionsübergreifende Initiative erinnern, als Folge einer erforderlichen Mindestanzahl.

Auf der Homepage des CDU Ortsverbandes Kappelrodeck, war kürzlich in einem offenen Brief der CDU-Fraktion im Gemeinderat zu lesen, dass man sich über jede Sachdiskussion  und Einladung zur Erörterung von gemeindlichen Angelegenheiten mit den unmittelbar Betroffenen freue. Nur müssen wir hier feststellen, dass wir als Betroffene Gemeinderatskollegen,  weder informiert, geschweige denn ein Dialog bezüglich des Antrages von Seiten der CDU-Fraktion mit uns stattgefunden hat. So erfuhren wir erst, mit dem Zugang der heutigen Sitzungsunterlagen, von diesem Antrag. Wir sind der Meinung, wenn man andere bittet, ins Gespräch zu kommen, sollte man dies selbst auch leben.

Bei der Abstimmung hoffen wir auf Verlässlichkeit gegenüber der in dieser Legislaturperiode im November 2014 getroffenen Entscheidung.

Lassen sie uns festhalten, dass Kollege Laber und ich, uns auch künftig mit Herz und Verstand für das Wohl der Gemeinde und insbesondere der Bürgerinnen und Bürger von Kappelrodeck und Waldulm engagieren werden.

Die anschließende Diskussion brachte keine positiven Erkenntnisse. Bei den Redebeiträgen wurde gar so getan, als ob nicht der Antrag der CDU-Fraktion der Grund für die Änderung sei, sondern die Vorschriften der neuen Gemeindeordnung.  Obwohl selbst in der Beschlußvorlage der Verwaltung eindeutig erklärt wurde, dass es im Ermessen des Gemeinderates liegt, die Fraktionsstärke festzulegen. Damit wurde die neue Geschäftsordnung gegen unsere beiden Stimmen einmütig beschlossen.

Für die Fraktion der SPD

Werner Mandat

 

18.07.2016 in Kommunalpolitik von SPD-Kreisverband Ortenau

Was sollen die Kommunen für die ältere Generation leisten?

 

Die Staatssekretärin im Berliner Familienministerium, Elke Ferner, im Gespräch mit Bürgermeister Markus Vollmer über die Aufgaben der Kommunen im Bereich der älteren Generation.

(v. l.): Angelika Schwall-Düren (Ministerin a.D. NRW), Wilhelm von Ascheraden (SoNO), Werner Kolb(SoNO), Bürgermeister Markus Vollmer, Elke Ferner (Staatssekretärin und MdB), Elvira Drobinski-Weiß (MdB)


 
 

Unsere Kandidatin für Europa

Fabienne Vesper: Unsere Kandidatin aus der Ortenau für Europa

 

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02.06.2024, 11:00 Uhr Auftritt der "Roten Socken" bei der Kundgebung der Bewegung "Pulse of Europe"

09.06.2024 Kommunal- und Europawahl

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