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SPD Kappelrodeck-Hornisgrinde - die Sozialdemokraten im Acher-, Lauf- und Sasbachtal

Zum Leserbrief der IG-Steinbruch Waldulm „Grundrecht beschnitten“ in der Ausgabe des ABB v.13.07.21

Gemeinderatsfraktion

Zum Leserbrief der IG-Steinbruch Waldulm „Grundrecht beschnitten“ in der Ausgabe des Acher- und Bühler Boten vom 13.07.2021

Der Sachverhalt, der hierbei beschrieben wurde, geht völlig am Inhalt meines Leserbriefes, vom 05.07.2021 vorbei. Mein Leserbrief ergänzte lediglich die völlig unzureichende Berichterstattung über die Gemeinderatssitzung an diesen Abend und beleuchtete insbesondere den Abstimmungsprozess sowie ein fehlendes Schreiben der Stadtverwaltung Renchen, adressiert an die Gemeinderäte von Kappelrodeck, denen dieses aber durch die Verwaltung nicht weitergeleitet wurde.

Deshalb halte ich es schlichtweg für eine Anmaßung, der Interessengemeinschaft IG Steinbruch Waldulm, meinen Leserbrief zum Anlass für den am 13.07.2021 veröffentlichen Leserbrief zu nehmen, ohne in irgendeiner Weise auf dessen Inhalte einzugehen und hierbei auch noch meinen Namen zu nennen.

Dabei drücken die Verfasser im ersten Absatz auf die Tränendrüse der Mitarbeiter des Steinbruchunternehmens. Hierzu muss jedoch festgestellt werden, dass diese Überlegung, so meine Wahrnehmung, in der Vergangenheit durch die IG Steinbruch Waldulm nie eine Rolle spielte. Danach schreiben sie wörtlich “Jedoch wir Anwohner werden ……..“ usw.usw. Anders ausgedrückt, es interessieren uns nur unsere eigenen Interessen.

Weitere endlose Aufzählungen folgen, die in der Tat längst bekannt und abgearbeitet sind. Einerseits durch die ablehnende Beschlusserteilung des Petitionsausschusses des Landtages sowie der Änderungsgenehmigung mit zahlreichen fundierten Gutachten.

Die Feststellung, dass sich bisher niemand verpflichtet gefühlt habe, die betroffenen Anwohner und Winzer, über die Offenlage eines Regionalplanes, wie in dem Leserbrief vom 13.07.2021 angesprochen, zu informieren, ist natürlich zu Bedauern. Aber mit diesem Vorwurf müssen sie sich an die Gemeindeverwaltung Kappelrodeck wenden. Denn diese kannte mit Sicherheit, dessen 1. und 2. Offenlage, in den Jahren 2013 bzw. 2016.

Werner Mandat

Kappelrodeck

 
 

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